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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 141 Beschwerde

Clemens Kuhls (Januar 2012)

I. Allgemeines

1Gegen die Verhängung wie gegen die Ablehnung eines Berufs- oder Vertretungsverbots ist die sofortige Beschwerde ( § 311 StPO) statthaft.

2Dabei spielt es keine Rolle, ob die Entscheidung vom Landgericht oder Oberlandesgericht getroffen worden ist; es muss sich dabei aber um eine erstinstanzliche Entscheidung i. S. v. § 134 handeln.

3Eine Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts ist demnach nicht mehr anfechtbar; denn eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (; BGHSt 19, 4, 6; Engelhardt, StB 87, 165 Nr. 37).

4Das gilt selbstverständlich auch in den Fällen, in denen das Oberlandesgericht im Beschwerdeverfahren erstmals eine Maßnahme nach § 134 verhängt oder aber statt des Berufsverbots ein Vertretungsverbot ( BGHSt 19, 4; , BGHSt 20, 68, 69) oder umgekehrt ausgesprochen hat. Denn nach § 141 soll das Rechtsmittelverfahren auf eine Instanz beschränkt bleiben.

II. Beschwerdebefugnis

1. Beschwerdebefugnis des Berufsangehörigen

5Der...

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