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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 129 Revision

Clemens Kuhls (Januar 2012)

Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986, 303.

I. Allgemeines

1§ 129 Abs. 1 Nr. 1–3 enthält einen abschließenden Zulässigkeitskatalog für das Rechtsmittel der Revision im berufsgerichtlichen Verfahren.

2Nr. 1 und 2 regeln die Zulässigkeit der Revision kraft Gesetzes; Nr. 3 die sog. Zulassungsrevision. Beide Fälle setzen ein zweitinstanzliches Urteil, also ein Urteil des OLG voraus; eine sog. Sprungrevision, wie sie § 335 StPO vorsieht, kennt das berufsgerichtliche Verfahren nicht (vgl. § 127 Rdn. 2).

3Als Rechtsmittel hemmt die rechtzeitig eingelegte Revision die Rechtskraft des angefochtenen Urteils, soweit ihre Anfechtung reicht ( § 343 Abs. 1 StPO, § 153).

4Im Revisionsverfahren kann nur eine Überprüfung des Urteils in rechtlicher Hinsicht erfolgen; eine neue Tatsachenfeststellung findet hier nicht mehr statt ( § 337 StPO, § 153).

5Die absoluten Revisionsgründe des § 338 StPO gelten im berufsgerichtlichen Verfahren entsprechend (§ 130 Abs. 3 S. 1, § 153). So begründet es einen absoluten ...

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