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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 96 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht

Clemens Kuhls (Januar 2012)

Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986, 296.

I. Zuständigkeit im zweiten Rechtszug

1Im berufsgerichtlichen Verfahren zweiter Instanz entscheidet in aller Regel der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen desjenigen Oberlandesgerichts, das dem Landgericht übergeordnet ist, dessen Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen die angefochtene Entscheidung getroffen hat .

2Es handelt sich hierbei um Beschwerden nach § 126, um Berufungen nach § 127 sowie um Anträge nach § 115 Abs. 2.

3Auch hier ist – wie beim Bundesgerichtshof in der Revisionsinstanz – ein Strafsenat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen zuständig. Etwas anderes gilt für die erste Instanz (vgl. § 95 Rdn. 3).

4Da das Land Nordrhein-Westfalen hier von der nach § 96 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 95 Abs. 2 eingeräumten Ermächtigung zur Zuständigkeitskonzentration Gebrauch gemacht hat, ist in diesem Bundesland für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen zweiter Instanz ausschließlich der...

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