Suchen
Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 55 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

Katharina Willerscheid (Januar 2012)

Literatur: Stöcker, Konkurrenz für Steuerberater durch Verbände und sonstige Vereinigungen, DStR 2000, 656.

I. Allgemeines

1Im Einklang mit der im Verwaltungsverfahrensrecht üblichen Terminologie unterscheidet § 55 zwischen Rücknahme (einer von Anfang an rechtswidrigen Anerkennung) und Widerruf (einer ursprünglich rechtmäßigen Anerkennung). Gem. § 164a Abs. 1 richten sich beide Verwaltungsakte nach §§  130, 131 AO, allerdings nur, soweit § 55 nicht als lex specialis entgegensteht. So handelt es sich hier im Gegensatz zur Abgabenordnung grundsätzlich um keine Ermessensentscheidungen, da die zuständige Steuerberaterkammer zurückzunehmen bzw. zu widerrufen „hat" (vgl. indes § 154 Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 2; vgl. im Übrigen Rdn. 9 f.), wenn die in § 55 Abs. 1, 2 genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Steuerberatungsgesellschaft ist vorher rechtliches Gehör zu gewähren (§ 55 Abs. 3).

2Die Bekanntgabe ergeht an den/die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Erfolgt die Rücknahme oder der Widerruf, weil die Gesellschaft keinen Vorstand, keinen Geschäftsf...

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.