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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 37a Prüfung in Sonderfällen

Stefan Ruppert (Januar 2012)

I. Verkürzte Prüfung

1Nach § 37a Abs. 1 Satz 1 können Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Bewerber, die diese Prüfungen zwar bestanden haben, ohne aber als Wirtschaftsprüfer oder als vereidigte Buchprüfer bestellt zu sein, die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen; da die Grundzüge des Bürgerlichen Rechts und des Insolvenz- und Europarechts, das Handels- und Gesellschaftsrecht, die Betriebs- und Volkswirtschaft sowie das Rechnungswesen auch Gegenstand der von diesen Bewerbern schon abgelegten Prüfungen als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind, brauchen sie sich insoweit der Steuerberaterprüfung (§ 37 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5–7) nicht zu unterziehen (§ 37 Abs. 1 Satz 2). Die schriftliche Prüfung ist in diesen Fällen auf zwei Aufsichtsarbeiten beschränkt, die aus den Prüfungsgebieten nach § 37 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1–4 zu entnehmen sind (§ 16 Abs. 3 Satz 1 DVStB). Darüber hinaus kann Gegenstand der Aufsichtsarbeiten auch das Berufsrecht (§ 37a Abs. 3 Satz 1 Nr.  8) sein, nicht aber die Prüfungsgebiete, die durch die Verkürzung ausdrücklich ausgenommen sind (§ 16 Abs. 3 Satz ...

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