Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 37 Steuerberaterprüfung
I. Allgemeines
1Inhalt und Gestaltung der Steuerberaterprüfung, deren erfolgreicher Abschluss nach § 35 Abs. 1 zwingende Voraussetzung zur Bestellung als Steuerberater ist, waren bis zum Jahr 1990 im Steuerberatungsgesetz nicht geregelt; entsprechende Regelungen fanden sich zuvor ausschließlich in der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz. Dies ist – letztlich wohl aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken (vgl. DB 83, 320) – im Zusammenhang mit dem 5. StBÄndG 90 durch Einfügung der§§ 37 (§ 37a a. F.), 37a (§ 37b a. F.), 37b (§ 37c a. F.) und 37d a. F. grundlegend geändert worden.
II. Qualifizierung zur Berufsausübung
2Durch die Ablegung der Prüfung hat der Bewerber seine persönliche Qualifikation für die künftige ordnungsmäßige Berufsausübung nachzuweisen (§ 37 Abs. 1). Die Prüfung müsste daher den fachtheoretischen Anforderungen einerseits und den Bedürfnissen der Praxis andererseits gleichrangig bzw. -gewichtig gerecht werden (a. A. Gehre/Koslowski, § 37 Rdn. 2, der insoweit der Praxis Vorrang eingeräumt sehen will).
III. Inhalt und Gliederung der Prüfung
3Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst d...