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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung

Thomas Riddermann (Januar 2012)
Zweiter Unterabschnitt: Befugnis

Literatur: Gerhard, Das Dritte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, StB 1975, 109; Mittelsteiner, Das Steuerberatungsgesetz (i. d. F. vom ) – eine vergleichende Übersicht zum bisherigen Recht, DStR 1975, 447; Völzke, Drittes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, DB 1975, 1283; Kilian/Sabel/vom Stein, Das neue Rechtsdienstleistungsrecht, 2008.

I. Allgemeines

1§ 2 StBerG ist Art. 1 § 1 RBerG nachgebildet. Nach Art. 1 § 1 RBerG war jede geschäftsmäßig betriebene Rechtsberatung und Rechtsbesorgung grundsätzlich erlaubnispflichtig. Auch nach dem RDG, dass das RBerG abgelöst hat, setzt eine rechtsdienstleistende Tätigkeit grundsätzlich eine gesetzliche Erlaubnis voraus (§ 3 RDG; Kilian/Sabel/vom Stein, RDG, § 5, S. 44, Rdn. 91). In gleicher Weise wie ist jede geschäftsmäßig betriebene Steuerrechtshilfe erlaubnispflichtig und darf nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werde, die dazu befugt sind (§ 2 S. 1 StBerG). Die ohne eine solche Erlaubnis geleistete Hilfe in Steuersachen unterliegt einem ausdrücklichen Verbot (vgl. § 5). Die Erlaubnis kann nur für die berufsgemäße Steuerrechtshilfe erteilt werden (Chemnitz/Johnigk, RBerG, Art. 1 §...

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