Kindergeldberechtigung eines in Deutschland selbstständig erwerbstätigen Elternteils bei Haushaltsaufnahme der Kinder beim
anderen Elternteil in Italien unter Anwendung der VO (EG) Nr. 883/2004
Anspruchskonkurrenz
Leitsatz
1. Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland gewerblich tätigen Elternteils ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil
die in Italien lebende Kindsmutter die Kinder in ihrem Haushalt aufgenommen hat.
2. Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 stellt für den Fall des Zusammentreffens von Ansprüchen für dieselben Familienangehörigen
für denselben Zeitraum Prioritätsregeln auf. Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt eine Anspruchskonkurrenz voraus.
3. Die Gewährung italienischer Familienleistungen setzt eine Beschäftigung des Antragstellers voraus.