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Vermietungseinkünfte steuerlich optimieren
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 222Die verbilligte Wohnraumüberlassung stellt oft ein Gestaltungsmittel zur Optimierung der Steuerbelastung im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber durch die Änderung des § 21 Abs. 2 EStG für die verbilligte Wohnraumüberlassung den Grenzwert von 56 % auf 66 % der ortsüblichen Marktmiete angehoben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Finanzierung gemischt genutzter Grundstücke
[i]Rechtsprechung bietet Raum für GestaltungenDie Rechtsprechung des BFH zum Schuldzinsenabzug bietet Raum für Gestaltungen. Vorhandene Eigenmittel sollten vorzugsweise dem zu nichtsteuerbaren eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudeteil und ein zur Restfinanzierung aufgenommenes Darlehen dem vermieteten Teil zugeordnet werden. Je nach Gestaltung der Immobilienübertragung samt der Finanzierung können sich erhebliche steuerliche Folgen hinsichtlich des Schuldzinsenabzugs ergeben. Die unterschiedlichen Ergebnisse potenzieren sich, denn die Frage der Aufteilung der Zinsen wird in den meisten Fällen für viele Jahre oder sogar Jahrzehnte von Bedeutung sein. Selbst bei einer Umschuldung sind die Zinsen für das neue Darlehen nicht anders ...