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IWB 23/1999

Frankreich; | Änderungen bei der Mehrwertsteuer

Im Haushaltsentwurf für 2000 sind u. a. folgende Steueränderungen vorgesehen: Rückwirkend zum wird der Mehrwertsteuersatz für Instandsetzungs-, Renovierungs- und Umbauarbeiten an privat genutztem Wohnraum von 20,6 % auf 5,5 % gesenkt. Als Wohnraum gelten auch Keller, Speicher, Balkone, angrenzende Schuppen und Garagen. Neu- und Erweiterungsbauten sowie große Bau- und Ausrüstungsmaterialen werden von dem ermäßigten Steuersatz nicht erfaßt, sie unterliegen wie bisher dem normalen Satz. Der Arbeitsauftrag kann von dem Eigentümer oder dem Mieter erteilt werden, er muß jedoch von einem Unternehmen ausgeführt werden, und das entsprechende Gebäude muß nur über 2 Jahre alt sein. Vom bis wird zeitlich befristet ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5,5 % (bisher 20,6 %) für Dienstleistungen im H...

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