Zeitnahe Zuordnungsentscheidung bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
Leitsatz
1. Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat ist in Deutschland steuerpflichtig, wenn sich das Fahrzeug
am Ende der Beförderung oder Versendung in Deutschland befindet.
2. Erfolgt der Erwerb durch einen Unternehmer, kann dieser hierfür den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn er das Fahrzeug
seinem Unterhemen zuordnet.
3. Die Zuordnung muss spätestens innerhalb der gesetzlichen Abgabefrist mit der Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das
der Leistungsbezug fällt, erfolgen.