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Haftung bei unterlassenem Hinweis auf Insolvenzreife
Der Geschäftsführer einer GmbH ist grds. nicht in den Schutzbereich des Steuerberatungsvertrags mit der GmbH einbezogen. Besteht ein Steuerberatungsvertrag mit der GmbH, so haftet der Steuerberater für im Rahmen seines Mandats dem Geschäftsführer dieser GmbH erteilte Auskünfte nicht schon deshalb, weil die Auskunft zugleich für die Haftung des Geschäftsführers von Bedeutung ist. Auch wenn der Steuerberater nur mit der Bilanzerstellung, nicht aber mit der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt ist, hat er als Nebenpflicht vor einer Insolvenzgefahr zu warnen, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt und entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind. Es besteht eine Vermutung für Beratungsbedarf des Mandanten, dieser kann allerdings bei für den Steuer...