Umwandlungssteuererlass …
… nach langem Warten veröffentlicht
Im Editorial des letzten Hefts wurde auf die anstehende Veröffentlichung des lang erwarteten Umwandlungssteuererlasses hingewiesen. Mit Datum vom (veröffentlicht am ) wurde nun das BMF-Schreiben bekannt gegeben (abrufbar in Ihrer NWB Datenbank unter der DokID NWB FAAAD-97991). Das SEStEG hatte vor rund fünf Jahren das deutsche Umwandlungssteuerrecht bereits im Jahr 2006 umfassend „europäisiert”. Zahlreiche offene Fragen zu grenzüberschreitenden Umwandlungen und Einbringungen führten bei betroffenen Unternehmen aber in der Vergangenheit zu einer großen Rechtsunsicherheit. Diese wurde noch verstärkt durch die Verwaltungspraxis, in Umwandlungs- und Einbringungsfällen verbindliche Auskünfte nur noch eingeschränkt zu erteilen. Ob das nun veröffentlichte Schreiben auf 170 Seiten die erhoffte Anwendungsklarheit bringen wird, wird sich noch zeigen; wir werden Sie auch in diesem Jahr in der StuB gewohnt darüber informieren.
Drohverluste beim Schuldnerwechsel
Bei Dauerschuldverhältnissen können Gläubiger und Schuldner ausgewechselt werden. Gängiger Fall ist der Mietvertrag, aus dem der Mieter aussteigen will, der Vermieter seinerseits aber kein Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Es ist dann die Sache des Mieters, sich aus dem „Geschäft” möglichst schadlos zurückzuziehen. Dazu muss er (der Mieter) mit Einverständnis des Vermieters oder auf entsprechender Vertragsgrundlage entweder einen Folgemieter, der in den bestehenden Mietervertrag mit dem Eigentümer eintritt, oder einen Untermieter finden, der im Innenverhältnis den Mietvertrag mit der Mietzahlungsverpflichtung übernimmt. Hoffmann/Lüdenbach stellen auf S. 3 die hierbei üblichen Rechtstechniken vor und überprüfen diese auf ihre bilanzielle Darstellung.
EU-Reformvorschläge zur Abschlussprüfung
Als Ausfluss ihres Grünbuchs „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise” vom hat die EU-Kommission am die lang erwarteten Regulierungsentwürfe zur Reform der europäischen Abschlussprüfung vorgelegt. Hierbei handelt es sich zum einen um einen Richtlinienentwurf, der die bestehende Achte EG-Richtlinie („EU-Abschlussprüferrichtlinie”) modifizieren soll und sämtliche prüfungspflichtigen EU-Unternehmen anspricht. Zum anderen hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf für die Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) als „lex specialis” veröffentlicht. Velte/Sepetauz stellen ab S. 9 die wesentlichen Reformvorschläge überblicksartig sowie in Bezug auf die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in synoptischer Form vor, wobei neben den bestehenden EU-Normen auch auf die nationalen Regelungen eingegangen wird.
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 1/2012 Seite 1
IAAAD-99224