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Steuerrecht | Wertpapiere als gewillkürtes BV eines Arztes
Wertpapiere können zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers gehören, wenn ihr Erwerb, ihr Halten und ihr Verkauf als Hilfsgeschäft zur freiberuflichen Tätig-keit anzusehen ist. Dies ist nach der komplizierten Formulierung in dem etwa dann der Fall, wenn ein als Sicherheit für betriebliche Schulden verpfändetes Wertpapierdepot in seiner Verwendung so festgelegt ist, dass es aus Sicht der darlehensgewährenden Bank untrennbarer Bestandteil eines Finanzierungskonzepts für den freiberuflichen Betrieb ist. Dabei muss das Finanzierungskonzept über die Verwendung des Wertpapierdepots als Kreditsicherheit hinausgehen . Ein erstes Indiz kann sein, dass die Wertpapiere nur mit Zustimmung der Bank veräußert werden dürfen.
[i]Beispiele nicht ausreichender Indizien Für die Zugehö...