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OLG Hamm Beschluss v. - I-15 W 176/11

Gesetze: BGB § 1955; BGB § 119

Leitsatz

Leitsatz:

Eine nach Muster umfassend formulierte Ausschlagungserklärung lässt keinen Anhaltspunkt dafür zu, der Ausschlagende könne die Erklärung als einen unmittelbaren, von seinem Willen abhängigen Übertragungsvorgang missverstanden haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
VAAAD-98949

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Hamm, Beschluss v. 31.05.2011 - I-15 W 176/11

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