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Slowakei; | Steuervergünstigungen für Investoren
Durch eine Gesetzesnovelle zum Gesetz über die Einkommensteuern wurde mit Wirkung ab u. a. eine Neuregelung der Steuervergünstigungen für Investoren vorgenommen (§ 35b GBl Nr. 28/1999). Für Einkommen von juristischen Personen mit Sitz in der Slowakischen Republik können für 5 aufeinanderfolgende Jahre Steuerbefreiungen von 100 % der ESt-/KSt-Schuld gewährt werden, wenn der Stpfl. eine Aktiengesellschaft ist, deren Grundkapital zum 31. 12. des Jahres, für das die Steuervergünstigung erstmalig gewährt wird, mind. 5 Mio Euro beträgt, die Auslandsinvestitionen sich auf mindestens 75 % des Grundkapitals belaufen und eine Produktion von Gütern erfolgt. Weitere Bedingung ist, daß die Exporte einen Anteil von mind. 60 % (bei vorher nicht in der Slowakei hergestellten Produkten mind. 30 %) ausmach...