Praxisgebühr - Außergewöhnliche Belastung: Mustereinspruch
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Sind Praxisgebühren den als Sonderausgaben (Anwendung der Günstigerprüfung) abziehbaren Beiträgen zu Krankenversicherungen oder - als Krankheitskosten - den außergewöhnlichen Belastungen zuzuordnen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
AAAAD-98178