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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1963/11 EFG 2012 S. 378 Nr. 4

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug aus der Erneuerung eines asbesthaltigen Daches zwecks Installation einer Photovoltaikanlage

Leitsatz

Wird eine noch nicht erneuerungsbedürftige, jedoch asbesthaltige Dacheindeckung allein deshalb erneuert, damit auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installiert werden darf, so sind die Vorsteuern aus der Neueindeckung des Daches insoweit abzugsfähig, als diese aus rechtlichen Gründen für die Installation der Photovoltaikanlage notwendig wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 24
DStRE 2012 S. 940 Nr. 15
EFG 2012 S. 378 Nr. 4
Ubg 2012 S. 571 Nr. 8
KAAAD-98098

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.09.2011 - 6 K 1963/11

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