Aufhebung der Gewinnfeststellung und Festhalten des Wohnsitzfinanzamts am Gewinnansatz ohne Neuerlass des ESt-Bescheides:
Wiedereinsetzung in die Rechtsbehelfsfrist
Auflösung einer Ansparrücklage ist laufender Gewinn
Leitsatz
1. Wird ein Gewinnfeststellungsbescheid aufgehoben und geht die Entscheidung auf das Wohnsitzfinanzamt über, so ist für den
Einspruch gegen den ESt-Bescheid Wiedereinsetzung zu gewähren.
2. Der Zuschlag, der bei Auflösung einer rechtswidrigen Ansparrücklage zu bilden ist, erhöht den laufenden Gewinn und nicht
den Aufgabegewinn.