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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 8290/09 EFG 2012 S. 329 Nr. 4

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1 S. 1, EStG § 23 Abs. 3 S. 7, EStG § 22 Nr. 2, BGB § 1601, BGB § 1603 Abs. 1

Prüfung der sog. Opfergrenze für Unterhaltszahlungen nach § 33a EStG

Einbezug von Spekulationsverlusten in die Opfergrenzenprüfung

Leitsatz

1. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bei der Berechnung, ob die Unterhaltsleistungen an die volljährigen unverheirateten Kinder gem. § 33a Abs. 1 S. 1 EStG wegen ausreichend verfügbarer Nettoeinkünfte als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind (sog. Prüfung der Opfergrenze), zu berücksichtigen (gleicher Ansicht: IV C 4 2285/07/0006, BStBl I 2010, 582).

2. Die Opfergrenze ist auch zu beachten, wenn das verfügbare Nettoeinkommen durch eine einzige Einkunftsquelle negativ wird.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 683 Nr. 11
EFG 2012 S. 329 Nr. 4
CAAAD-98079

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.09.2011 - 14 K 8290/09

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