Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerungskonflikte von Personengesellschaften mit grenzüberschreitendem Gesellschaftsverhältnis bei Sondervergütungen
Beispiele mit und ohne DBA im Out- und Inbound-Fall
Grenzüberschreitende Gesellschaftsverhältnisse bei Personengesellschaften (nachfolgend: PersGes) bergen steuerrechtliche Fallstricke, da ausländische Investoren häufig nicht mit den Besonderheiten des deutschen Mitunternehmerkonzepts vertraut sind. Eine Besteuerung von PersGes nach dem in Deutschland vorherrschenden Transparenzprinzip nehmen zwar u. a. auch Australien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Türkei und Zypern vor . Allerdings hat Deutschland mit der Einbeziehung von sog. Sondervergütungen in den Mitunternehmergewinn eine Regelung getroffen, die in den ausländischen Steuerrechtsordnungen regelmäßig nicht vollzogen wird . Ein ähnliches Konzept kennen nur Österreich, die Niederlande und Luxemburg . Abweichend von der transparenten Besteuerungskonzeption erfolgt in einigen Staaten eine Besteuerung nach dem Intransparenzprinzip, wodurch die PersGes hinsichtlich der Besteuerungsfolgen einer Kapitalgesellschaft (nachfolgend: KapGes) gleichgestellt wird .
Gerlach, infoCenter, Internationales Steuerrecht, Grundzüge NWB SAAAC-21282
Welche unterschie...