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StuB Nr. 24 vom Seite 948

Besteuerungskonflikte von Personengesellschaften mit grenzüberschreitendem Gesellschaftsverhältnis bei Sondervergütungen

Beispiele mit und ohne DBA im Out- und Inbound-Fall

Jens Denninger, David Gillamariam und Romy Stoll

Grenzüberschreitende Gesellschaftsverhältnisse bei Personengesellschaften (nachfolgend: PersGes) bergen steuerrechtliche Fallstricke, da ausländische Investoren häufig nicht mit den Besonderheiten des deutschen Mitunternehmerkonzepts vertraut sind. Eine Besteuerung von PersGes nach dem in Deutschland vorherrschenden Transparenzprinzip nehmen zwar u. a. auch Australien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Türkei und Zypern vor . Allerdings hat Deutschland mit der Einbeziehung von sog. Sondervergütungen in den Mitunternehmergewinn eine Regelung getroffen, die in den ausländischen Steuerrechtsordnungen regelmäßig nicht vollzogen wird . Ein ähnliches Konzept kennen nur Österreich, die Niederlande und Luxemburg . Abweichend von der transparenten Besteuerungskonzeption erfolgt in einigen Staaten eine Besteuerung nach dem Intransparenzprinzip, wodurch die PersGes hinsichtlich der Besteuerungsfolgen einer Kapitalgesellschaft (nachfolgend: KapGes) gleichgestellt wird .

Gerlach, infoCenter, Internationales Steuerrecht, Grundzüge NWB SAAAC-21282

Kernfragen
  • Welche unterschie...

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Besteuerungskonflikte von Personengesellschaften mit grenzüberschreitendem Gesellschaftsverhältnis bei Sondervergütungen

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