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Einkommensteuer; | kein Steuerabzug bei Interviewhonoraren von Künstlern und Schriftstellern
Honorare, die Künstler und Schriftsteller für die Teilnahme als Interviewpartner in Talkshows erhalten, führen grundsätzlich nicht zu Einkünften aus der Ausübung oder Verwertung einer entsprechenden selbständigen Tätigkeit i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit § 18 EStG und unterliegen deshalb nicht dem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG. Diese Rechtsfrage ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung ().