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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 20 | Erbschaftsteuer: Bundesfinanzhof prüft Verfassungsmäßigkeit

Der BFH prüft die Verfassungsmäßigkeit der ab geltenden Erbschaftsteuer (Verstoß gegen den Gleichheitssatz) und hat das BMF zum Beitritt aufgefordert. Zum einen hinsichtlich der Gleichbehandlung von Personen der Steuerklasse II mit Personen der Steuerklasse III im Kalenderjahr 2009. Zum anderen hinsichtlich der Steuerverschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG, soweit durch Gestaltungen Sachverhalte begünstigt sind, deren Verschonung nicht sachgerecht ist.

Den Abschluss jeder NWB Audio-CD bildet ein Überblick über wichtige neu anhängige Verfahren. Nicht nur aus Haftungsgründen lautet unsere Empfehlung: Verfolgen Sie schwebende Prozesse aufmerksam und halten Sie Steuerfestsetzungen ggf. durch einen Einspruch offen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich in den folgenden Minuten über besonders interessante Streitfragen zu informieren.

Ein großes Medienecho hat der Musterprozess zur Erbschaft- und Schenkungsteuer vor dem Bundesfinanzhof ausgelöst. Der BFH hat laut über die Verfassungswidrigkeit nachgedacht und das Bundesfinanzministerium aufgefordert, dem Verfahren mit dem Aktenzeichen beizutreten.

Über zwei Fragen muss das oberste deutsch...

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