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Track 04-06 | Vermietung: Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
Die Chancen stehen offenbar nicht schlecht, dass der BFH seine langjährige Rechtsprechung zu Gunsten der Steuerzahler ändert und nachträgliche Schuldzinsen bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten berücksichtigt, wenn nach der Veräußerung einer vermieteten Immobilie – zumindest innerhalb der Spekulationsfrist – der Veräußerungspreis nicht zur vollständigen Tilgung der Darlehen ausreicht. Die OFD Rheinland hat dennoch angeordnet, dass die Sachbearbeiter Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung nicht stattgeben sollen.
Track 04 | OFD verweigert Aussetzung der Vollziehung
Eines der spannendsten Themen im Einkommensteuerrecht ist aktuell der Abzug von nachträglichen Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften. Und zwar dann, wenn nach der Veräußerung einer vermieteten Immobilie der Kaufpreis nicht ausreicht, um die aufgenommenen Darlehen vollständig zu tilgen. Jetzt gibt es wieder etwas Neues zu berichten. Die Oberfinanzdirektion Rheinland fordert in einer Kurzinformation die Sachbearbeiter auf, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung abzulehnen. Davon sollten Sie sich allerdings nicht abschrecken lassen. Gehen Sie davon ...