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Einkommensteuer | Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein. (2) Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.
Der Gesetzgeber hat es geschafft, aus der relativ jungen Vorschrift des § 35a EStG inzwischen ein schwer verständliches Regelungswerk zu machen, dessen Anwendung viele Streitigkeiten provoziert. Im Streitfall wurde eine Steuerermäßigung für die Aufwendungen zur Neuanlage eines Gartens mit der Begründung versagt, es handele sich zwar um Handwerkerleistungen, diese dienten aber nicht der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung, sondern der Herstellung des Wirtsch...