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Einkommensteuer | Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG
Das zu den Zweifelsfragen bei der Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG Stellung genommen. Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts nach § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG handelt es sich um eine Entnahme i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG aus dem abgebenden Betriebsvermögen und um eine Einlage i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG bei dem aufnehmenden Betriebsvermögen, deren Bewertungen in § 6 Abs. 5 EStG geregelt sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem zu überführenden Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens handelt. In den Anwendungsbereich fallen auch selbst geschaffene, nicht bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 5 Abs. 2 EStG) und im Sammelposten erfasste Wirtschaftsgüter, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Das Betrieb...