BMF - IV B 3 - S 1301 IRL/0-03 BStBl 2011 I S. 1220

Deutsch-irisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-IRL); Unter das Abkommen fallende Steuern

Irland hat mich über eine neu eingeführte und seit dem geltende „Universal Social Charge (USC)” informiert. Sie ersetzt die seit 2009 erhobene „Income Levy”.

Die „USC” wird in Irland vom Einkommen natürlicher Personen als Zuschlag zur „Income Tax” ab 4.004 Euro in Stufen-Sätzen von 2 Prozent, 4 Prozent und 7 Prozent des Bruttoeinkommens erhoben. Detaillierte Informationen stellt die irische Finanzverwaltung auf ihrer Internetseite www.revenue.ie zur Verfügung.

Ich habe Irland gegenüber bestätigt, dass Deutschland der irischen Auffassung folgt, die „USC” als gemäß Artikel I Abs. 2 DBA-IRL unter das Abkommen fallende Steuer anzusehen. Dies gilt auch für das am unterzeichnete neue DBA-IRL (Artikel 2 Abs. 4), das noch nicht in Kraft getreten ist.

BMF v. - IV B 3 - S 1301 IRL/0-03

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:




Fundstelle(n):
BStBl 2011 I Seite 1220
IStR 2012 S. 160 Nr. 4
KAAAD-97985