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Körperschaftsteuer; | Anrechnungsverfahren bei ausländischen Kapitalgesellschaften
(1) Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO 1977) einer ausl. Kapitalgesellschaft kann sich (hier: im Bauleistungsgewerbe) in der Wohnung ihres Geschäftsführers oder in Baucontainern befinden. (2) Ausl. Kapitalgesellschaften, die im Inland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind, nehmen am Anrechnungsverfahren teil ().