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IWB 6/1999

Rumänien; | Verordnung über die Besteuerung der Einkommen nichtansässiger Personen

Durch eine durch gesetzliche Ermächtigung ergangene Regierungsverordnung (s. Rumänisches Amtsblatt Teil I, M. Of. 315/1998) über die Besteuerung in Rumänien nichtansässiger natürlicher und juristischer Personen werden für Einkünfte aus Tätigkeiten in den Unterhaltungsbranchen und im Sport sowie aus der Organisation internationaler Wettkämpfe 20 % Steuern erhoben. Für die bei solchen Wettkämpfen erzielten Preise (Prämien) gilt ab 5 Mio Lei je Preisgewinn ein Steuersatz von 10 % (bisher 25 %). Einkünfte aus Glücksspielen natürlicher Personen unterliegen ab 5 Mio Lei nur noch einer Steuer von 10 % (bisher 50 %). Die allgemeine Zinssteuer beträgt unverändert 10 % und die Steuer auf Einkünfte aus Kommissionsgeschäften 15 %.

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