Steuerpflicht eines Rentenanteils einer nach dem geborenen Mutter, der auf Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten
beruht
Leitsatz
Rentenanteile einer nach dem geborenen Mutter, die auf Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten beruhen, sind weder
nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei, noch kommt eine analoge Anwendung dieser Vorschrift wegen des Gleichheitsgrundsatzes in Betracht.
Denn der Gesetzgeber durfte aus nachvollziehbaren sachlichen Gründen für vor und nach dem geborene Mütter zwei unterschiedliche
Regelungssysteme für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten wählen.