Abgrenzung Dienstfahrten von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in den VZ 2002, 2003
Leitsatz
Pendelt ein Arbeitnehmer zwischen einer an die Wohnung angrenzenden Betriebsräumlichkeit in einem Anbau, die er als Betriebsstätte
des Arbeitgebers bewerten möchte, und der Arbeitsstätte mit einem Dienstwagen, so werden die Fahrten deshalb noch nicht zu
"Dienstfahrten". Vielmehr ist ein geldwerter Vorteil für die Überlassung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte anzusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1986 Nr. 23 EStB 2011 S. 116 Nr. 3 AAAAD-97128
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