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FG Münster Urteil v. - 10 K 1010/07 E EFG 2010 S. 562 Nr. 7

Gesetze: EStG § 8 Abs 2 Satz 3

Arbeitnehmer:

Abgrenzung Dienstfahrten eines Außendienstmitarbeiters von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in den VZ 2001 - 2004

Leitsatz

Erscheint ein Arbeitnehmer im Außendienst auf Anweisung seines Arbeitgebers nicht zuletzt aus Kontrollzwecken einmal täglich mit einem Dienstwagen beim Betriebssitz des Arbeitgebers, so ist ein geldwerter Vorteil für die Überlassung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen. Es spielt keine Rolle, wenn dem Arbeitnehmer am Betriebssitz des Arbeitgebers kein eigener Arbeitsplatz eingerichtet ist und der Betriebssitz nur als Anlaufstelle, nicht aber Schwerpunkt der Außendiensttätigkeit anzusehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 562 Nr. 7
CAAAD-97123

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Online-Dokument

FG Münster, Urteil v. 24.04.2009 - 10 K 1010/07 E

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