Abgrenzung Dienstfahrten eines Außendienstmitarbeiters von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in den VZ 2001 - 2004
Leitsatz
Erscheint ein Arbeitnehmer im Außendienst auf Anweisung seines Arbeitgebers nicht zuletzt aus Kontrollzwecken einmal täglich
mit einem Dienstwagen beim Betriebssitz des Arbeitgebers, so ist ein geldwerter Vorteil für die Überlassung des Dienstwagens
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen. Es spielt keine Rolle, wenn dem Arbeitnehmer am Betriebssitz des
Arbeitgebers kein eigener Arbeitsplatz eingerichtet ist und der Betriebssitz nur als Anlaufstelle, nicht aber Schwerpunkt
der Außendiensttätigkeit anzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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