Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | kein Kindergeldanspruch türkischer Staatsangehöriger für ihre nicht im Inland lebenden Kinder
(1) Türkische Kinder, die ab 1996 in der BRD weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können ihren Eltern im Hinblick auf Art. 33 des Abkommens zwischen der BRD und der Türkei über soziale Sicherheit keinen Anspruch auf Kindergeld verschaffen. (2) Der Bezieher von Arbeitslosenhilfe fällt nicht unter Art. 33 des Abkommens zwischen der BRD und der Türkei über soziale Sicherheit (, rkr., EFG, 1208). •Hinweis: Nach § 63 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 62 Abs. 1 EStG hat Anspruch auf Kindergeld, wer im Inland einen Wohnsitz hat und als Ausländer im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist. Bezüglich der Kinder ist Voraussetzung, daß die Kinder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, einem ...