BBK Nr. 23 vom Beilage Seite 1

E-Bilanz – Status quo, Standpunkte und sonstige Materialien

[i]E-Bilanz: Übermittlung spätestens ab 2013Steuerpflichtige müssen zukünftig ihre GuV und Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln (sog. „E-Bilanz”). Diese mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz eingeführte Neuregelung betrifft spätestens ab 2013 alle bilanzierenden Unternehmen. Für die Übermittlung der jeweiligen Datensätze ist der international verbreitete XBRL-Standard zu verwenden (XBRL = eXtensible Business Reporting Language). Jedes Finanz- und Rechnungswesen ist somit zwischenzeitlich auf XBRL-Konformität zu überprüfen bzw. umzustellen.

Aktuell:

[i]Finales BMF-Schreiben unter NWB IAAAD-88772Am veröffentlichte das BMF das endgültige Schreiben zur E-Bilanz. Wie im Entwurf bereits enthalten, beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn die Unternehmen für 2012 noch Papierbilanzen versenden. Zwingend sind die Daten aber für das Wirtschaftsjahr 2013 elektronisch zu melden; die erste Datenlieferung erfolgt dann also im Jahr 2014.

Hinweis: Erleichterungen bietet das Schreiben z. B. im Hinblick auf die Übermittlung von Kapitalkonten-Entwicklungen, deren Werte erst ab 2015 elektronisch zu übermitteln sind. Sonder- und Ergänzungsbilanzen können bis zum Wirtschaftsjahr 2014 in einem Freitextfeld übermittelt werden. Die parallel zum Schreiben veröffentlichte Taxonomie sieht jetzt zusätzliche Auffangpositionen vor.

Fachbeiträge

[i]Übersicht unter NWB YAAAD-54559Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fachbeiträge zur E-Bilanz, die Ihnen als BBK-Abonnent in der NWB Datenbank unter NWB YAAAD-54559 zur Verfügung stehen.

Topbeiträge:

  • Herrfurth [i]Topbeiträge, StuB 20/2011 S. 779, NWB WAAAD-94050: Informieren Sie sich umfassend über Übergangs- und Ausnahmeregelungen sowie über die Änderungen gegenüber dem Entwurf des BMF-Schreibens!

  • Koch, NWB 43/2011 S. 3598, NWB OAAAD-93782: Wann lässt die Finanzverwaltung Gnade vor Recht ergehen? Welche Härtefall- bzw. Nichtbeanstandungsregelungen bestehen?

Finanzverwaltung

[i]Sonstige MaterialienUnter der NWB DokID NWB YAAAD-54559 finden Sie zudem viele weitere nützliche Materialien aus dem Bereich der Finanzverwaltung, wie z. B.

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Fundstelle(n):
BBK 2011 Seite 1 - 3
YAAAD-96456