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Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG)
I. Ziele
Der Bundestag hat am das
Euro-EG
mit den Stimmen aller Parteien, mit Ausnahme der PDS, verabschiedet. An der geplanten Einführung des Euro zum bestehen, auch nach dem Urteil des BVerfG, keine Zweifel mehr. Dies läßt die Probleme um die Stückaktie aktuell werden. Die bloße
Umrechnung des Nennkapitals
(= gezeichnetes Kapital) in Euro führt bei dem noch nicht festgelegten Umrechnungskurs zu ”krummen” Euro-Beträgen. Bei der
Glättung dieser Aktiennennbeträge
durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln können je nach der Aktienstückelung größere Beträge aus den Rücklagen notwendig sein. Diese können bis zu 20 % des Grundkapitals betragen.
Die Fragen über
nennwertlose Aktien
wurden bereits in den zwanziger Jahren und im Zusammenhang mit dem AktG 1965 diskutiert, ohne daß es zu einer Einführung gekommen ist. In anderen Ländern, so in den USA und in Belgien, sind neben Aktien mit Nennbeträgen auch nennwertlose Aktien zugelassen. Seit 1967 werden in Deutschland die
Börsenkurse
von Aktien nicht nach dem Nennbetrag, sondern
je Stück notiert.
Die Einführung von Stückaktien ist demnach der nächste konsequente Schritt. Im übrigen hat eine Umfrage unter den im DAX 10...