Hinzurechnung gewinnunabhängiger Vergütungen des stillen
Gesellschafters
§ 8 Nr. 3 GewStG ist hinsichtlich reiner
Inlandssachverhalte gemeinschaftsrechtskonform
keine
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 24 GewStG bei Erzielung von Erträgen aus der
Hingabe von Darlehen
Leitsatz
1. Auch eine gewinnunabhängige
Mindestvergütung des stillen Gesellschafters gehört zu den Gewinnanteilen i. S.
d. § 8 Nr. 3 GewStG.
2. § 8 Nr. 3 GewStG ist bezogen auf
reine Inlandssachverhalte als sachgerecht und folgerichtig anzusehen und mit
dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar.
3. § 3 Nr. 24 GewStG setzt voraus,
dass der Geschäftsbetrieb des Unternehmens sich darauf beschränkt, im
öffentlichen Interesse mit Eigenmitteln oder mit staatlicher Hilfe
Beteiligungen zu erwerben. Es dürfen demnach nur Beteiligungserträge, nicht
aber Erträge aus der Hingabe von Darlehen erwirtschaftet werden.
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 696 Nr. 11 YAAAD-95406
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.09.2011 - 12 K 12136/08
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