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Lohnsteuer | Steuerfreiheit der Bezüge der Bundesfreiwilligendienst leistenden Personen
Auf Bund-Länder-Ebene wurde laut Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. entschieden, dass die Bezüge (Bar- und Sachlohn) an Bundesfreiwilligendienst leistende Personen bis auf Weiteres – vorbehaltlich einer späteren gesetzlichen Regelung – aus Billigkeitsgründen steuerfrei bleiben können, solange auch die Bezüge an freiwillig Wehrdienst- oder freiwillig Zivildienstleistende steuerfrei erbracht werden. Die Freiwilligendienst Leistenden gehen künftig ein Dienstverhältnis ein. Unabhängig davon müssen Arbeitgeber auch bei Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes sämtliche Arbeitgeberpflichten beachten (insbesondere in 2011 Vorlage der Lohnsteuerkarte bzw. ab 2012 Abruf der ELStAM, Abgabe einer Lohnsteueranmeldung, Erteilung einer elektronischen Lohnste...