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Risikoprüfung bei Rückdeckungsversicherungen für Invalidität und die Hinterbliebenenversorgung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-94884 Will ein Arbeitgeber für eine zugesagte Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung eine Rückdeckungsversicherung abschließen, kann er mit der Situation konfrontiert werden, dass der Lebensversicherer die Versorgung so nicht für versicherbar hält bzw. die Versicherung nur mit höheren Finanzmitteln möglich ist als dafür eingeplant. Insbesondere bei hohen Versorgungsleistungen für einzelne Personen kann sich die fehlende Versicherbarkeit erst spät im Aufnahmeprozess in die Versicherung herausstellen. Zwar bestehen erhebliche Unterschiede im Umfang und der Art und Weise der Risikoprüfung bei Einzelpersonen und bei Gruppen, aber auch bei einer Gruppe kann sich erst im Aufnahmeprozess herausstellen, dass eine Versicherung nicht oder jedenfalls nicht so abgeschlossen werden kann, wie dies geplant war.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Individuelle Risikoprüfung bei Einzelpersonen
[i]Überprüfung der medizinischen, exogenen und subjektiven Risiken der zu versichernden PersonBei Einzelpersonen erfolgt immer auch eine individuelle Risikoprüfung durch den Lebensversicherer. Dabei werden sowohl die medizinischen Risiken, die exogenen Risiken (berufliche Umstände, längere Auslandsaufenthalte und Risikosportarten) als auch...