Friedrich E. Harenberg, Stefan Zöller

Abgeltungsteuer 2011

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61043-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58973-7

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Abgeltungsteuer 2011 (3. Auflage)

A. Die Abgeltungsteuer im Überblick

Die Abgeltungsteuer ist keine neue Steuerart, sondern eine neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte, die seit 2009 in Deutschland praktiziert wird. Sie ersetzt das bis einschließlich 2008 gültige Verfahren, nach dem der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben muss. Die Einkommensteuer auf Kapitalerträge wird bei Dividenden und ähnlichen Gewinnausschüttungen durch die Aktiengesellschaft oder GmbH, also an der Quelle, einbehalten und abgeführt (Quellenabzugsverfahren), bei Zinsen und Kursgewinnen von der auszahlenden Stelle, i. d. R. der Bank oder der Investmentgesellschaft, anonym an das Finanzamt überwiesen (Zahlstellenabzugsverfahren). Zugleich wird der Solidaritätszuschlag einbehalten und mit abgeführt. Kapitalanleger erhalten also ihre Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne um die Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. um die Kirchensteuer gemindert ausgezahlt.

Mit diesem Besteuerungsverfahren wird auf Kapitalerträge eine einheitliche, definitive Steuer von 25 % erhoben. Diese Kapitalertragsteuer hat in der Regel abgeltende Wirkung, d. h., das Finanzamt ...