Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 74 Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Einleitung
- Sonderregelung für Besteuerung der Lieferung beweglicher/körperlicher Gegenstände (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) 
- Bemessungsgrundlage: Marge abzgl. USt, daher „Margenbesteuerung„ 
Hauptteil
- Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 Nr. 1 – 3 UStG - Umsatzart: Lieferung beweglicher/körperlicher Gegenstände (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), auch Anlagevermögen 
- liefernder Unternehmer: Wiederverkäufer, der gewerbsmäßig mit Gegenständen handelt bzw. diese öffentlich versteigert 
- Liefergegenstand: kein Vorsteuerabzug bei Erwerb (von privat, von Kleinunternehmer, von Differenzbesteuerer …); Hinweis Kunst/Edelsteine/Edelmetall, § 25a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 UStG 
- Erwerb im Gemeinschaftsgebiet 
 
- Bemessungsgrundlage, § 25a Abs. 3 UStG - Verkaufspreis - Einkaufspreis = Marge - Umsatzsteuer 
- Steuersatz/Steuerbefreiungen 
- allgemeiner Steuersatz 19 %, § 25a Abs. 5 UStG, kein gesonderter Steuerausweis (§ 25a Abs. 6 UStG, Hinweis § 14 Abs. 3 UStG) 
 
- Steuerbefreiung nach § 4 UStG möglich; Ausnahme § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. mit § 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung, § 25a Abs. 7 UStG) 
- Verzicht auf Differenzbesteuerung (bei jeder einzelnen Lieferung) möglich, § 25a Abs. 8 UStG 
- Aufzeichnungspflichten (§ 25a Abs. 6 UStG) 
Schlussbemerkung
- Besonderheiten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr - innergemeinschaftliche Lieferung: Differenzbesteuerung im Inland (§ 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG, keine § 3c, § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. mit § 6a UStG) 
- kein innergem...