Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 64 Insolvenzverfahren
Einleitung
- In Kraft getreten zum ; hat Konkursordnung, Vergleichsordnung, Gesamtvollstreckungsordnung (neue Bundesländer) abgelöst. 
- Das Insolvenzverfahren dient der gleichmäßigen, quotenmäßigen Befriedigung aller Gläubiger (in Abgrenzung zur Einzelzwangsvollstreckung). 
- Das Insolvenzverfahren ist ein förmliches Verfahren vor dem Insolvenzgericht (Amtsgericht) mit der Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidungen des Gerichts. 
Hauptteil
- Insolvenzeröffnungsverfahren - Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung - Antrag (durch Gläubiger oder Schuldner; Auskunftspflicht des Schuldners/Vertreters/der Aufsichtsorgane) 
- Insolvenzgründe: (drohende) Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung 
- den Verfahrenskosten entsprechende Insolvenzmasse (ansonsten wird das Gericht den Antrag „mangels Masse„ abweisen) 
 
- Eröffnungsbeschluss 
- Ggf. weitere Anordnungen des Gerichts (Sicherungsmaßnahmen): - Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters 
- allgemeines Verfügungsverbot des Schuldners 
- Untersagung/Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner 
 
 
- das eröffnete Insolvenzverfahren - Verwaltungs-, Verfügungsrecht geht auf Insolvenzverwalter über; „Bereinigung„ der Insolvenzmasse durch Aussonder...