Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Thema 57 Schuldzinsen im Ertragsteuerrecht
Einleitung
Schuldzinsen als (grds. sofort) abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Wesentliche Einschränkung des Grundsatzes in der Einkommensteuer durch § 4 Abs. 4a EStG und in der Gewerbesteuer durch Hinzurechnung von Schuldzinsen (§ 8 Nr. 1a GewStG).
Hauptteil
Schuldzinsen in der Einkommensteuer
beruflich/betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind bei der Einkünfte-/Gewinnermittlung abzugsfähig (Problematik: Abgrenzung der privat veranlassten Schuldzinsen z. B. bei gemischten Bankkonten, Zwei-Konten-Modell)
kein Sofortabzug eines betrieblichen Damnums, Verteilung über Darlehenslaufzeit, aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG (Ausnahme: Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Abfluss-Prinzip, § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG)
Schuldzinsen teilen Schicksal des fremdfinanzierten Wirtschaftsgutes (Entnahme des Wirtschaftsgutes → Schuldzinsen werden zu nicht abzugsfähigen Privatausgaben oder zu Werbungskosten bei Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen z. B. aus Vermietung → sog. „Umwidmung„)
Einschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen bei Überentnahmen (= Entnahmen übersteigen Summe aus Gewinn und Einlagen), § 4 Abs. 4a EStG. Nicht abziehbar sind: Schuldzinsen in Höhe von 6 % der Überentnahmen (des Wirtschaftsj...