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BFH 30.06.2011 IV R 35/09, StuB 21/2011 S. 842

Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen Fläche

(1) Wurde zu einem vor dem Abbruch einer landwirtschaftlichen Altenteilerwohnung liegenden Zeitpunkt auf die Nutzungswertbesteuerung verzichtet, so galt dadurch die Altenteilerwohnung nebst dem dazugehörenden Grund und Boden als entnommen. Wurde später nach dem Abbruch der bisherigen Altenteilerwohnung ein neues Wohnhaus mit einer an fremde Dritte vermieteten Wohnung sowie einer neuen Altenteilerwohnung errichtet, so gehörte das neue Wohnhaus insgesamt zum Privatvermögen und konnte nicht dem gewillkürten land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zugeordnet werden. (2) Hat der Land- und Forstwirt eine bisher eigenbetrieblich genutzte landwirtschaftliche Fläche verpachtet und in zeitlichem Zusammenhang hiermit gegenüber dem FA schriftlich die Entnahme erklärt, so ist das ...

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