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Kein Freigabeverfahren für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafterversammlung
Der Antrag einer GmbH auf Freigabe der Eintragung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung (hier wegen Herabsetzung und Erhöhung des Stammkapitals) ist unzulässig. Das geltende Recht sieht ein Freigabeverfahren für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH nicht vor; insoweit kommt auch die analoge Anwendung des § 246a AktG nicht in Betracht. Die Gesellschafterversammlung der antragstellenden GmbH hatte gegen die Stimmen der Antragsgegnerin beschlossen, das Stammkapital zunächst auf Null herabzusetzen und es im Anschluss gegen erhebliche Bareinlagen zu erhöhen. Dagegen erhob die Antragsgegnerin Anfechtungsklage und das Registergericht hat das Eintragungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsprozesses ausgesetzt. Die Gesellschaft wollte die B...