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Mietrecht | Vermieter kann Einbau von funkbasierten Ablesegeräten verlangen
Der Vermieter von Wohnraum kann von den Mietern verlangen, dass sie den Einbau von funkbasierten Ablesesystemen in der Mietwohnung dulden, etwa für Wärme, Warm- und Kaltwasser. Dieser Anspruch ergibt sich für die Heizenergie- und Warmwasserzähler aus § 4 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz der Heizkostenverordnung; gem. § 554 Abs. 2 BGB besteht ein Anspruch des Vermieters auf Duldung des Einbaus funkbasierter Kaltwasserzähler. Im Streitfall sollten im Rahmen eines Regelaustauschs alle (funktionsfähigen) Heizkostenverteiler durch ein funkbasiertes Ablesesystem ersetzt werden. Eine Mieterin verweigerte sich dem erfolglos mit der Begründung, in der von ihr angemieteten Wohnung wolle sie kein mit Funk arbeitendes System einsetzen (lassen).