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Betriebsaufspaltung bei Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis
Der eine Betriebsaufspaltung in einem Fall verneint, in dem der Alleingesellschafter der Betriebs-GmbH nur zu 50 % an der Besitz-GbR beteiligt war, sich aber durch eine Vereinbarung konkludent die Geschäftsführungsbefugnisse der Besitz-GbR übertragen ließ. Die Klägerin sowie ihr verstorbener Ehemann erwarben zu je 50 % ein Grundstück. Zwischen den Eheleuten bestand eine GbR. Teile des Grundstücks wurden an eine GmbH vermietet, deren alleiniger Gesellschafter und einziger Geschäftsführer der Ehemann war. Im Streitjahr übertrugen die Eheleute das Grundstück auf ihren Sohn. Dieser übernahm als Gegenleistung diverse Verbindlichkeiten. Gleichzeitig übertrug der Ehemann 50 % der GmbH-Anteile auf den Sohn. Das FA beurteilte die Grundstücksübertragung als privat...BStBl 2007 II S. 165