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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 82/09 EFG 2011 S. 2107 Nr. 23

Gesetze: KStG a.F. § 8a Abs. 6

Hinzurechnung der Zinsaufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 a Abs. 6 KStG a. F. bei mittelbarem Anteilserwerb

Leitsatz

  1. Bei mittelbarem Anteilserwerb kommt § 8a Abs. 6 KStG a.F. nicht zur Anwendung.

  2. Die Einbeziehung mittelbarer Anteilserwerbe in den Tatbestand des § 8 a Abs. 6 KStG a.F. ist durch den Wortlaut der Norm nicht gedeckt. Eine derart weite Auslegung der Norm wird auch durch deren Sinn und Zweck und durch den Willen des Gesetzgebers nicht gerechtfertigt.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 2107 Nr. 23
FAAAD-94008

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.07.2011 - 6 K 82/09

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