Besteuerung eines Neubauvorhabens bei Erhöhung des Regelsteuersatzes auf 16 % während der Bauzeit
Begriff der Teilleistung
Abgrenzung zwischen Teilleistung und Anzahlung
Leitsatz
1. Eine Teilleistung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 UStG 1993 i. d. F. vom liegt nur vor, wenn für bestimmte
Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ist. Dies erfordert, dass im Falle eines Werkvertrags
über die schlüsselfertige Errichtung eines Mehrfamilienhauses die Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet
und bewirkt wird.
2. Die – nach Erkennen einer anstehenden Erhöhung des Regelsteuersatzes zum – bloße nachträgliche Vereinbarung von
Teilbauabnahmen genügt nicht, um, obwohl ein Festpreis für das Bauwerk vereinbart ist, die am Gesamtpreis orientierten Abschlagszahlungen
als Teilleistungen ansehen zu können.
3. Die Abschlagszahlungen, sind als – für die Entstehung der Steuer, aber nicht für den Steuersatz maßgebliche – Anzahlungen
i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 USt 1993 anzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAD-93995
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 21.07.2011 - 1 K 2028/07
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