Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer 2008: Grundsatz der Geltung der formellen Bescheidlage auch in den Fällen, in denen sich
die Annahme einer Organschaft als irrig erweist
Im Abrechnungsverfahren ist grds. auf die formelle Bescheidlage abzustellen.
Grds. wird eine Zahlung auf Rechnung desjenigen bewirkt, dessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie dieser im
Zeitpunkt der Zahlung dem FA gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden soll. Von welchen Konten die Zahlungen
tatsächlich erfolgt sind, spielt keine Rolle.
Fundstelle(n): EAAAD-93982
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.06.2011 - 16 K 48/11
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