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FG München Urteil v. - 8 K 1016/08 EFG 2011 S. 2123 Nr. 24

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 2

Überholende Kausalität, Ingerenz und Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Steuerhinterziehung bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung

Leitsatz

Ist nicht das pflichtwidrige Handeln des Steuerpflichtigen, sondern letztlich ein fehlerhaftes Verwaltungshandeln maßgeblich für die eingetretene Steuerverkürzung, so scheidet eine Verlängerung der Festsetzungsverjährungsfrist nach § 169 Abs. 2 S. 2 aus.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2012 S. 284 Nr. 9
DStRE 2012 S. 959 Nr. 15
EFG 2011 S. 2123 Nr. 24
NAAAD-93590

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FG München, Urteil v. 10.06.2011 - 8 K 1016/08

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